Bericht zur Zeugnisvergabe der 10er am 15.06.2020
In der Rheinischen Post Erkelenz vom 19.06.2020 ist folgender Bericht zur feierlichen Vergabe der Zeugnisse zu finden.
Unterricht für die Klassen 5 bis 9
Die Klassen 5 bis 9 werden in drei Teilklassen aufgeteilt: So wird die Klasse 5a beispielsweise in die Teilklassen 5a1, 5a2 und 5a3 aufgeteilt. Die Aufteilung der Klassen wird vom Klassenlehrer vorgenommen und mitgeteilt.
Der Unterricht beginnt für die Klassen 5 bis 8 um 8.00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler sollen zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr in der Schule ankommen. Nach erfolgter Handdesinfektion begibt sich jeder Schüler in seinen Unterrichtsraum. Die 9er-Klassen beginnen erst um 8.30 Uhr. Die Verteilung der Räume finden Sie DOWNLOAD-Bereich. Die Schüler der Klasse 5 und 6 dürfen in der 20-minutigen Pause auf den Schulhof. Dabei muss die Abstandsregel beachtet werden. Die Klasse 7 bis 9 bleiben während der 10-minütigen Pause im Unterrichtsraum.
Elternbriefe
Allgemeine Informationen zur Kurswahl am Ende der Jahrgangsstufe 6
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab der Jahrgangsstufe 7 findet ein Teil des Unterrichts im Kurssystem statt. Somit steht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 die Wahl eines neuen schriftlichen Faches an. In diesem Neigungskurs werden dann auch Klassenarbeiten geschrieben.
Der Neigungskurs wird von den Schülerinnen und Schülern bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 belegt. Sollte sich in der Jahrgangsstufe 7 herausstellen, dass man sich „verwählt“ hat, so darf einmalig der Kurs am Ende des 1. oder des 2. Halbjahres gewechselt werden, wenn eine Wechselmöglichkeit (freie verfügbare Plätze im neuen Kurs) besteht. Danach ist ein Wechsel des Neigungskurses nicht mehr möglich.
Auf unserer Homepage wird das Differenzierungsangebot unserer Schule vorgestellt und die Inhalte der einzelnen Kurse erläutert. Unter Wahlpflichtbereich finden Sie Informationen zu den einzelnen Fachschaften Biologie, Französisch, Informatik, Kunst und Sozialwissenschaften.
Den Wahlzettel für die Neigungskurse finden Sie Download-Bereich der Webseite. Drucken Sie diesen Wahlzettel aus und werfen ihn vollständig ausgefüllt in den Briefkasten der Realschule an der Niers. Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlzettel auch einscannen oder abfotografieren und an die E-Mail-Adresse s.klocke@rs-niers-mg.de mit dem Betreff: Kurswahl schicken. Die Abgabe der Wahlzettel muss spätestens bis zum 15.05.2020 erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Klocke, 1. Konrektor und R. Frentzen, Wahlpflicht-Koordinator
Arbeitsaufträge
Arbeitsaufträge für die Schüler/innen können im DOWNLOAD-Bereich der Webseite für jede Klasse und jeden Wahlpflichtbereich heruntergeladen werden. Ab Montag, 23.03.2020, werden Aufgaben auf der Webseite www.chemiestun.de/rs-niers bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert.
Tipps und Hinweise für die Arbeit zuhause mit den Arbeitsmaterialien
Es gilt nach wie vor die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Darum sind die Schulen geschlossen und ihr müsst zuhause arbeiten.
Damit dies gut funktioniert, geben wir euch und auch euren Eltern im folgenden Brief einige Tipps:
- Es sind keine Ferien!
- Pflicht! Alle Aufgaben müssen bearbeitet werden. Es handelt sich nicht um freiwillige Aufgaben oder Beschäftigungen bei Langeweile. Die Aufgaben werden von den Lehrern aufgearbeitet, besprochen und auch bewertet. Es sollte selbstverständlich sein, dass Sie und auch ihr die Bereitschaft habt, eigenständig zu arbeiten. Dies fällt einigen sicher leichter als anderen.
- Darum hier unser Rat: Richtet euch, richten Sie Ihrem Kind Phasen ein, in denen es arbeitet. Passen Sie diese Arbeitsphasen dem Familienleben an. Legt euch, legen Sie Uhrzeiten fest, in denen die Aufgaben erledigt werden. Dabei sollte eine Phase nicht mehr als 90 Minuten dauern, so wie die Schüler es aus der Schule gewohnt sind. Fangt zum Beispiel um 9 Uhr an und arbeitet bis 10.30 Uhr. Dann habt ihr eine Pause verdient. Macht dann um 11 Uhr weiter bis 12.30 Uhr. Wenn das Material vorher fertig bearbeitet ist, dann lernt Vokabeln, Regeln oder bringt eure Mappen und Hefte in Ordnung.
Eine Bitte an die Eltern vor allem der jüngeren Schüler. Ihre Kinder können zumeist noch nicht gut eigenständig arbeiten und sich die Zeit einteilen. Bitte sorgen Sie dafür, dass es Ihrem Kind gelingt. Unterstützen Sie es. Stellen Sie die Uhr und achten auf die Einhaltung der Zeiten. Kontrollieren Sie bitte, ob alles gemacht ist. Dabei geht es nicht um Richtigkeit, sondern darum, dass es bearbeitet wird. Haken Sie gemeinsam bearbeitete Aufgaben auf der Liste ab. So ist ein Fortschritt zu sehen, der zusätzlich motiviert. Sollten Sie vormittags arbeiten müssen, dann legen Sie die Arbeitszeiten mit Ihrem Kind in den Nachmittag.
Und noch ein Tipp für alle: Kein WhatsApp, Instagram, SnapChat oder was auch immer während der Arbeitszeit. Dafür habt ihr danach genügend Zeit.
Viele Grüße
Das Schulleitungsteam
Häufig gestellte Fragen:
Wie können die Hygienemaßnahmen an der RS an der Niers sichergestellt werden?
Die Schulleitung hat gemeinsam mit dem Schulträger einen verpflichtenden Hygieneplan sowie ein Raumnutzungskonzept erstellt. Um den Abstand in den Unterrichtsräumen gewährleisten zu können, werden alle Klassen in drei Teilklassen unterteilt, sodass in keinem Raum mehr als 10 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig beschult werden. Alle Räume werden nach Unterrichtsende desinfiziert. Die Einhaltung der Abstandsregel wird durch unterschiedliche Unterrichts- und Pausenzeiten jederzeit sichergestellt.
Ist der „Unterricht“ verpflichtend für die betroffenen Schülerinnen und Schüler?
Die Teilnahme am Unterricht und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler.
Mein Kind gehört zur Risikogruppe. Muss es am Unterricht teilnehmen?
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.