Bundesjugendspiele – kurz und knapp
Der Wettbewerb
Für die Durchführung der Bundesjugendspiele ist folgender Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979, in der Fassung vom 12.09.2013, maßgebend:
„Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat bereits im Jahr 1979 beschlossen, die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemein bildende Schule und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 für verbindlich zu erklären.
Die Bundesjugendspiele sprechen durch ihren pädagogischen Ansatz ihre breitensportlich orientierte Ausprägung und ihr differenziertes inhaltliches Angebot in den Bereichen „Wettkampf“, „Wettbewerb“ und „Mehrkampf“ alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Leistungsvermögen an. Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung wird ein auf sie zugeschnittenes Angebot zur gleichberechtigten Teilnahme an den Bundesjugendspielen unterbreitet.